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Wann gibt es Schönheit auf Kosten der
Krankenkasse?
Wer schön sein will, muß bei Operationen mit hohen Kosten rechnen. Doch in
einigen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Bezahlung. Grundsätzlich dann,
wenn eine Krankheit vorliegt, z.B. bei Rücken- und Haltungsproblemen durch zu
große und schwere Brüste. Patienten sollten vor einer Behandlung mit ihrer
Krankenkasse reden, denn über eine Übernahme der Kosten werde immer nur im
Einzelfall entschieden.
Natürliche Schönheitsfehler wie eine schiefe Nase werden normalerweise nicht auf
Kosten der Kasse korrigiert. Eine solche Operation gilt als kosmetische
Behandlung. Ausnahme: gesundheitliche Probleme - z.B. wenn eine krumme Nase die
Atmung einschränkt. Dann zahlt die Kasse.
Selbstverursachte Schönheitsfehler wie Tätowierungen - typische Jugendsünden,
die man wieder loswerden möchte-, oder häßliche Narben, die durch Piersingringe
entstanden sind, werden nicht auf Kosten der Kasse entfernt. Der Patient muß die
Entfernung wie auch die Behandlung bei Entzündung der Stellen selbst bezahlen.
Schönheitsfehler nach Unfällen oder als Folgen von Erkrankungen werden in der
Regel als Kassenleistung behandelt. Darunter fallen z.B. die Beseitigung von
Verbrennungsnarben sowie die Wiederherstellung einer Brust nach einer
Tumorbehandlung.