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Wie Sie die Wohnflächen bei Dachschrägen
ermitteln
Die Wohnfläche wird nicht nach der Grundfläche, sondern in Anlehnung an die
DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung ermittelt.
Danach bleiben Flächen unter Schrägen bei der Wohnflächenberechnung
unberücksichtigt, soweit der Raum über ihnen eine lichte Höhe von weniger als
einem Meter hat. Sobald diese Höhe zwischen einem Meter und zwei Metern liegt,
werden die Flächen zur Hälfte angerechnet.