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Grundschuld: Begrenzung der Haftung
Eine Grundschuld, die Sie zur Absicherung mehrerer Darlehen
unterschiedlicher Schuldner bestellen, birgt unkalkulierbare Risiken in sich.
Dieses Haftungsrisiko können Sie einzig und allein dadurch begrenzen, daß Sie
eine solche umfassende Grundschuld nicht eingehen, sondern vielmehr auf
getrennten Grundschulden in dann entsprechend geringerer Höhe bestehen.
Alternativ besteht noch die Möglichkeit, zumindest eine Regelung in die
Darlehensverträge aufzunehmen, wie der Erlös verteilt werden soll, wenn die
finanzierende Bank die Grundschuld verwertet.