Sollten Sie kein Menü sehen klicken Sie bitte hier: www.geheimdokumente.de
Wann man legal
schwarzfahren darf
Wer als Fahrgast mit gültiger Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln
einschläft und dadurch über sein bezahltes Fahrziel hinausfährt, bei dem darf
kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden, da kein Vorsatz zum
Schwarzfahren nachweisbar ist. Amtsgericht Düsseldorf Az 40 608/87