www.geheimdokumente.de

 zurück





Unter einem Gebrauchtwagen (schweiz. Occasion) versteht man ein Fahrzeug, in der Regel einen PKW, welches bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte. Auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen hat sich eine ganze Branche eingestellt, die Gebrauchtwagenhändler.

Ist das Fahrzeug jünger als 12 Monate, spricht man auch von Jahreswagen. Diese bei den Käufern sehr beliebten Fahrzeuge sind bis zu 30% günstiger als Neuwagen, haben aufgrund des geringen Alters selten Mängel und verfügen für eine Restlaufzeit meist noch über Gewährleistung (gegenüber dem Neuwagenverkäufer, zusätzlich zur Gewährleistung gegenüber dem Jahreswagenverkäufer)und/oder Garantie (gegenüber dem Hersteller bzw. Importeur).

Zu den Gebrauchtwagen zählen auch Tageszulassungen.

Zu beachten ist, daß die günstigeren Neuwagen-Rabatte bei manchen Versicherern nur gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer ist.

Bei höherwertigen bzw höherpreisigen Gebrauchtwagen ist das Hinzuziehen eines Gutachters (Dekra, ADAC) vor dem Kauf anzuraten, um von fachkundiger Seite feststellen zu lassen, wie der technische Zustand des Fahrzeuges ist und welcher Preis gemessen am Zustand und den sonstigen Eigenschaften angemessen ist. Die preisgünstige Minimal-Lösung ist die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU), verbunden mit einem Hinweis des Kaufinteressenten an den Sachverständigen, man interessiere sich für den Zustand, weil man das Fahrzeug kaufen wolle. In der Regel wird der Fachmann dann über die Hauptuntersuchung hinaus mündlich wertvolle Hinweise zum Zustand geben, sowie eventuell zum angemessenen Kaufpreis des Fahrzeugs.

Bewertungsdienste für Gebrauchtwagen in Deutschland sind außerdem die Schwacke-Liste und die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT). In Österreich, der Schweiz und fast allen weiteren europäischen Ländern gibt es den Schwacke-Dienst für Gebrauchtwagenwerte unter dem Namen Eurotax. Herausgeber dieser Dienste, einschließlich der Schwacke-Liste, ist die EurotaxGlass International AG mit Sitz in der Schweiz.

In den USA existiert ein Pendant unter der Bezeichnung Kelley Blue Book (www.kbb.com).

Je nach Alter sind unterschiedliche Mängel bei Gebrauchtwagen zu erwarten. Händler und andere gewerbliche Verkäufer (z. B. Unternehmen und Gewerbetreibende und Freiberufler beim Verkauf des Firmenwagens) sind zu einer 2-jährigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, dürfen diese für Gebrauchtwagen jedoch vertraglich auf 1 Jahr verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien (nicht mängelbehafteten) Zustand des Fahrzeuges, nicht jedoch für üblichen Verschleiß im Laufe des späteren Gebrauchs durch den Käufer oder spätere Schäden aus nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch durch den Käufer, z.B. bei Motorschäden durch Tuning. Von Privatleuten wird eine Gewährleistung (umgangssprachlich oft mit vertraglicher Garantie verwechselt) hingegen vertraglich meist komplett ausgeschlossen und das Fahrzeug sollte vom Käufer vor dem Kauf besonders gründlich untersucht werden. In jedem Fall sind Verkäufer zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über vorhandene Mängel und Schäden (z. B. Unfallschaden) verpflichtet.

Für das Finanzamt ist ein Fahrzeug, das nicht mehr als 6000 km gelaufen oder nicht älter als sechs Monate ist, noch ein Neuwagen und es muss beim Einführen in ein anderes Mitgliedsland der EU die jeweils dort übliche MWSt bezahlt werden.

Quelle: Wikipedia